Förderlotse

Bundesweite Fördermittel

go-inno

Investitionsbereich: Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördersumme: max. 20.000€

Förderquote: bis zu 50%

Details

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
  • Förderung für 2 Leistungsstufen:
    • Potenzialanalyse
    • Realisierungskonzept

Förderquote

  • Umfang der Förderung für beide Leistungsstufen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • pro Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100€ förderfähig.

Höhe der Förderung

  • Potenzialanalyse: bis zu 8 Beratertage
    • bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu 10 Beratertage
    • jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten.
  • Realisierungskonzept: bis zu 20 Beratertage.
    • bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu 25 Beratertage 
    • in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.

Pro Unternehmen pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine (Förderwert von insgesamt maximal 20.000€ möglich)

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bmwk-innovationsgutscheine-go-inno.html 

BAFA Förderung

Investitionsbereich: allgemeine Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung

Fördersumme: bis zu 3.500€

Förderquote: 50% – 80%

Details

Wer wird gefördert?

  • rechtlich selbständige kleine und mittlere KMUs

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Mehr Infos: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen.html

go-digital

Investitionsbereich: IT / Digitalisierung

Fördersumme: 33.000 €

Förderquote: 50% bis maximal 1.100€ netto Tagessatz bei maximal 30 Beratertagen

Details

Module

  • Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz, Digitale Markterschließung

Wer wird gefördert?

  • Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Niederlassung in Deutschland
  • Unter 100 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 20 Millionen Euro

INQA

Investitionsbereich: Digitalisierung, Beratung, Personal, Führung

Fördersumme: 14.400 €

Förderquote: bis zu 90%

Details

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen,Verbände/Vereinigungen

Was wird gefördert?

  • Beratungsleistungen zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

INQA-Coaching (umfasst drei Programmzweige)

  • INQA-Beratungsstellen (IBS):
    • INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU
    • Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung
    • Programmunterstützung
    • Bewerbung des Programms in der Region
  • Coachings für KMU 
    • 3-stufiger Beratungsprozess 
    • Erstberatung in einer IBS (Klärung der Förderfähigkeit & je nach Bedarf Asstellung eines Beratungsschecks für die Prozessberatung / Verweisung auf ein anderes regionales Angebot)
    • Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching (Coaching: eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen).
    • Ergebnisgespräch in der IBS (6 Monaten nach Prozessberatung)
    • Durch die Erstberatungsstellen werden die umgesetzten Maßnahmen bilanziert.
  • Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching
    • ÜZ unterstützt als INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum die Vernetzung einzelner Akteure im Programm.
    • ÜZ vernetzt Akteure untereinander und mit anderen Programmen (+ stellt Qualität der Beratung sicher).

Förderung

  • für stärker entwickelte Regionen bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • für IBS: max. 80% der förderfähigen Ausgaben
  • für Coachings für KMU: max. 12 Beratungstage à 8 Stunden (Höchstsatz pro Beratertag max. 1.200€ (netto))
  • für ÜZ: max. 90% der förderfähigen Ausgaben

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/inqa-coaching.html 

Fördermittel nach Bundesland

Bayern

Innovationskredit 4.0 der LfA Förderbank Bayern

Investitionsbereich: Innovations- und Digitalisierungsvorhaben

Fördersumme:

Förderquote:

Details

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründete Unternehmen sowie freiberuflich Tätige

Zinssatz: Zinsverbilligung durch den Einsatz staatlicher Haushaltsmittel aus dem Gewinn der LfA und die zinsgünstige Refinanzierung durch die KfW

Tilgungszuschuss: 2%

Laufzeit: 5 bis 10 Jahre

Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre

Mindestbetrag: 25.000€

Höchstbetrag: 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben

Finanzierungsanteil: bis zu 100%

https://lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/foerderangebot/darlehen/index.php

Baden-Württemberg

GuW-BW der L-Bank

Investitionsbereich: Standortverlagerung, Betriebsmittelbedarf, Erwerb von Unternehmen, Investitionskosten

Fördersumme:

Förderquote:

Details

Wer wird gefördert?

  • Freiberufler und gewerbliche Unternehmen in Badem-Württemberg

    Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankverfahren

    Laufzeit: 5 bis 20 Jahre

    Tilgungsfrei: 0 bis 3 Jahre

    Mindestbetrag: 10.000€

    Höchstbetrag: 5 Mio. Euro

    Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max 10 Jahre

    Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen:

    • Erstellung einer CO2-Bilanz –> zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 15 Basispunkten
    • Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs –> zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 15 Basispunkten gegenüber Stufe 1

    https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/guw-bw.html

    Hessen

    Fördermittel Digitalisierung

    Investitionsbereich: Digitaliserung / IT / IKT

    Fördersumme: bis 6.000 €

    Details

    Das Land Hessen unterstützt Sie als freiberuflich tätige Hebamme, Geburtshaus, niedergelassene Ärztin, Zahnärztin und Psychotherapeutin, niedergelassenen Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten und als ambulanten Pflegedienst bei Vorhaben im Bereich der Telematikinfrastruktur, die die Einführung von digitalen, telemedizinischen Anwendungen beschleunigen und zu einer Verbesserung Ihrer Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) führen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • die Anschaffung von IKTHard– und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen zur medizinischen und pflegerischen Patientenversorgung nach dem SGB V und SGB XI,
    • die Anschaffung von IKTHard– und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung sowie
    • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieterinnen und Anbieter.

    Vor allem folgende Vorhaben sind förderwürdig:

    • die Einrichtung einer digitalen Sprechstunde,
    • der digitale Austausch mit anderen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern im Gesundheitsbereich, vor allem Telekonsile und telemedizinische Beratung,
    • die Verbesserung der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie
    • neue digitale Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal

    • EUR 2.000 bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens EUR 2.300 bis EUR 4.600,
    • EUR 4.000 bei zuwendungsfähigen Ausgaben von EUR 4.600 bis EUR 6.900 und
    • EUR 6.000 bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als EUR 6.900.

    https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/digitalisierung-ambulante-medizinische-versorgung.html

    Berlin

    BIB Bonus

    Investitionsbereich: Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen),
    Erweiterungsinvestitionen sowie
    Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung Ihrer Betriebsstätte

    Fördersumme: bis 200.000 €

    Förderquote: bis zu 30%

    Details

    Das Land Berlin unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), als Soloselbstständige und Soloselbstständiger oder als Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie trotz der Corona-bedingten Herausforderungen notwendige Investitionen in die Zukunft Ihres Betriebs vornehmen und Arbeitsplätze schaffen und/oder erhalten.

    • Sie bekommen die Förderung für
    • Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen),
    • Erweiterungsinvestitionen sowie
    • Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung Ihrer Betriebsstätte.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der sich aus der Grundförderung und einem optionalen Nachhaltigkeitsbonus zusammensetzt.

    Die Höhe der Grundförderung beträgt basierend auf

    • der De-minimis-Regelung 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 200.000,
    • den beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)-Koordinierungsrahmen
      • in C-Fördergebieten 25 Prozent für kleine Unternehmen und 15 Prozent für mittlere Unternehmen sowie
      • in D-Fördergebieten 15 Prozent für kleine Unternehmen und 5 Prozent für mittlere Unternehmen.

    Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus für Maßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Der Bonus beträgt 5 Prozent.

    Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Antrags- und Verwaltungssystem an das IBB Business Team GmbH.

    Nordrhein-Westfalen

    Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

    Investitionsbereich: IT / Schulungen / Hardware / Software

    Förderquote: bis zu 80%

    Details

    Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Volltext

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

    Im Programmteil MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:

    • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
    • Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
    • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom– sowie Patch-ManagementSoftwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).

    Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 15.000.

    Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

    Der Zuschuss muss mindestens EUR 4.000 betragen (Bagatellgrenze).

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich.

    Digital-Assistent

    Investitionsbereich: Recruiting / Personalkosten

    Förderquote: bis zu 80%

    Details

    Wenn Sie im Zuge von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Volltext

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ bei der Umsetzung von Innovations- beziehungsweise Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

    Im Programmteil MID-Assistent/in erhalten Sie die Förderung für die Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes.

    Dabei geht es um die Umsetzung von Projekten in folgenden Förderschwerpunkten:

    • Digitale Produkte und Dienstleistungen – Entwicklung intelligenter Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel,
    • Prototypen und MVP (Minimum Viable Product: ein minimal funktionsfähiges, nutzerzentriertes Produkt im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung) – Entwicklung und Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen sowie Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld,
    • Grüne Transformation – Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum von 2 Jahren

    • bis zu EUR 33.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss beschäftigen, und
    • bis zu EUR 48.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss beschäftigen,

    für bis zu 2 Jahre.

    Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss, der abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit ist.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich.

    Sachsen-Anhalt

    Das IB-Digitalisierungsdarlehen

    Investitionsbereich: Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Personalkosten, Projektausgaben, Fremdleistungen

    Fördersumme: 10.000€ – 1,5 Mio. Euro

    Details

    Wer wird gefördert?

    • KMUs sowie Freiberufler

    Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inkl. der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vorzulegen

    Das IB-Mittelstandsdarlehen

    Investitionsbereich: Auftragsvorfinanzierung, anderweitige Betriebsausgaben

    Fördersumme: 25.000€ – 1,5 Mio. Euro

    Details

    Wer wird gefördert?

    • Existenzgründer, KMUs sowie Freiberufler

    https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen

    Rheinland-Pfalz

    Beratungsprogramm für den Mittelstand

    Investitionsbereich: Beratung & Fragen

    Fördersumme: bis zu 500€ pro Tagewerk

    Förderquote:

    Details

    Wer wird gefördert?

    • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen

    Was wird gefördert?

    • Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

    Wie wird gefördert?

    • Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
    • Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
    • Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen

    https://isb.rlp.de/foerderung/136.html

    Sachsen

    Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

    Investitionsbereich:

    Fördersumme: 30.000€ – 250.000€

    Förderquote:

    Details

    Wer wird gefördert?

    • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist, angehörige der freien Berufe

    Was wird gefördert?

    • Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung, Anschaffung notwendiger Hardware und Software die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

    Zinssatz: 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhaben, 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

    Laufzeit: bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

    Tilgung: monatlich in festen Raten

    Mindestbetrag: 30.000€

    Höchstbetrag: 250.000€

    Schleswig-Holstein

    Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

    Investitionsbereich: Hardware, Software, Alle Dienstleistungen, Schulung

    Fördersumme: max. 200.000€

    Förderquote: 40%

    Details

    Wer wird gefördert?

    • Unternehmen in SH
    • >50 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz/-bilanzsumme bis max. 10 Mio. €.

    Was wird gefördert?

    • Hardware, z. B. Server, PCs, Speicher- und Peripheriegeräte
    • Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management),
      • Nutzungslizenz-Kosten für bis zu 36 Monaten werden gefördert
      • bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten für 12 Monate
      • bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen für 6 Monate werden gefördert
    • Alle Dienstleistungen: Anschaffung von Hardware/Software, Installation, individuelle Anpassung der Sofware/Website, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service, Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit
    • Schulung Ihres Teams

    Vorraussetzungen

    • Modul 1: Sie beauftragen ein go digital-qualifiziertes Beratungsunternehmen wie Pabst Media. Dafür bekommen Sie 40% Förderung.
    • Sie erhalten von uns einen fundierten Beratungsbericht, den Sie für die Beantragung des großgeförderten Moduls 2 benötigen. Der Bericht zeigt dem WT.SH den Digitalisierungsgewinn mit konkretem Fahrplan, den wir für Sie erarbeiten. Bei der gesamten Förderung unterstützen wir Sie gern.
    • Mindestinvestition für Hard-/Software und Dienstleistungen = 10.000 €
    • Maximalinvestition, die gefördert wird = 200.000 €
    • Projektdauer = max. 18 Monate

    https://pabst-media.com/foerderung-von-digitalisierungsmassnahmen-in-kleinen-unternehmen-wt-sh/

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